15 Minuten

Wussten Sie…..,

dass die gesetzlichen Krankenkassen nur 15 Minuten einer krankengymnastischen Behandlung bezahlen?

Und …,

dass für die Kassen in den 15 Minuten, außer der Behandlung selbst, auch

  • Termine vereinbaren,
  • An- und ausziehen,
  • Behandlungsraum vor- und nachbereiten,
  • Befundung,
  • Dokumentation und
  • (wenn erforderlich) das Schreiben eines Berichts an Ihren Arzt

dazu gehören?