Wussten Sie…..,
dass die gesetzlichen Krankenkassen nur 15 Minuten einer krankengymnastischen Behandlung bezahlen?
Und …,
dass für die Kassen in den 15 Minuten, außer der Behandlung selbst, auch
- Termine vereinbaren,
- An- und ausziehen,
- Behandlungsraum vor- und nachbereiten,
- Befundung,
- Dokumentation und
- (wenn erforderlich) das Schreiben eines Berichts an Ihren Arzt
dazu gehören?