15 Minuten

Wussten Sie…..,

dass die gesetzlichen Krankenkassen nur 15 Minuten einer krankengymnastischen Behandlung bezahlen?

Und …,

dass für die Kassen in den 15 Minuten, außer der Behandlung selbst, auch

  • Termine vereinbaren,
  • An- und ausziehen,
  • Behandlungsraum vor- und nachbereiten,
  • Befundung,
  • Dokumentation und
  • (wenn erforderlich) das Schreiben eines Berichts an Ihren Arzt

dazu gehören?

Dadurch kann die effektive Behandlungszeit je nach Situation kürzer wirken.
Unsere Empfehlung: Sprechen Sie uns an, wenn Sie zusätzliche Zeitbedarfe haben – wir beraten Sie gern zu Therapieplanung und ggf. Selbstzahler-Ergänzungen (z. B. Training im Geräteraum).